DSGVO · Art. 28

Vertrag über die Auftragsverarbeitung

Wenn Sie ApptiveGrid zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, ist ein AVV gemäß DSGVO gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzlich vorgeschrieben

Art. 28 DSGVO verpflichtet zur schriftlichen AVV mit jedem Auftragsverarbeiter.

Sofort einsatzbereit

Unser AVV ist vorausgefüllt – einfach herunterladen, unterschreiben und einreichen.

Made in Germany

Alle Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern DSGVO-konform verarbeitet.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen (Ihrem Unternehmen) und einem Auftragsverarbeiter (ApptiveGrid GmbH), wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Die Pflicht ergibt sich aus Art. 28 DSGVO.

Wann benötige ich einen AVV?

Sie benötigen einen AVV mit ApptiveGrid, sobald Sie in Ihrer ApptiveGrid-Anwendung personenbezogene Daten verarbeiten – also Daten, die Rückschlüsse auf natürliche Personen ermöglichen. Typische Beispiele:

  • Mitarbeiterdaten (Arbeitszeiten, Urlaubsanträge, Krankmeldungen)
  • Kundendaten (CRM, Kontaktformulare, Besucherlisten)
  • Standortdaten oder Fotos von Personen
  • Jegliche Formulare, die Namen, E-Mail-Adressen oder ähnliche Angaben erfassen

So gehen Sie vor

  1. Laden Sie den AVV als PDF herunter.
  2. Drucken Sie das Dokument aus oder nutzen Sie eine Software für digitale Signaturen.
  3. Unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie uns eine Kopie an kontakt@apptivegrid.de.
  4. Wir gegenzeichnen und senden Ihnen das vollständig unterzeichnete Exemplar zurück.

Fragen zum AVV?

Bei Fragen zur Auftragsverarbeitung oder zur DSGVO-konformen Nutzung von ApptiveGrid wenden Sie sich jederzeit an uns.

AVV herunterladen

ApptiveGrid_Vertrag über die Auftragsverarbeitung · Stand: 05.02.2026

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Fragen? Wir helfen gerne.

Senden Sie den unterschriebenen AVV oder Ihre Fragen direkt an unser Team.

kontakt@apptivegrid.de →